DEUTSCHLANDPOLITIK

Schachtschneider: BVerfG hat die Demokratie nicht verteidigt

1. Juli 2009 · 15 Kommentare

Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider

Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider

Kaum jemand ist ein besserer Fachmann in Sachen Vertrag von Lissabon als der Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider. In einem Gastartikel für die Junge Freiheit äußert sich der Mann, der seit Jahren juristisch gegen die Entmachtung des deutschen Nationalstaates kämpft, kritisch über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Schachtschneider hat eine Reihe von Verfassungsbeschwerden mit unterschiedlichem Ausgang beim deutschen Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei fanden insbesondere die Verfassungsklagen, die sich gegen bestimmte Schritte der europäischen Integration richteten – etwa gegen den Vertrag von Maastricht oder die Einführung des Euro – auch in den Medien große Aufmerksamkeit. Zuletzt hatte er im Auftrag von Peter Gauweiler (CSU) Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einer Organklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon (2008) eingereicht.

Zum gestrigen Ausgang des Verfahrens sagte Schachtschneider, das BVerfG habe die Demokratie, den Rechtsstaat und auch den Sozialstaat nicht gegen die „Diktatur der Bürokraten“ verteidigt. Er hofft jetzt auf ein Nein bei der Volksabstimmung in Irland.

Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts läßt erwartungsgemäß den Vertrag von Lissabon passieren, macht aber dessen Ratifikation von einem neuen Begleitgesetz abhängig, welches die Gesetzgebung gegenüber der Regierung stärkt. Die Demokratie, den Rechtsstaat und auch den Sozialstaat hat das Gericht jedoch nicht gegen die ´Diktatur der Bürokraten‘ verteidigt.

Die Subsumtion unter seine dogmatisch weitgehend richtigen Rechtssätze ignoriert die Machtfülle der Union. Die Wirtschaftsordnung schützt es nach wie vor nicht vor dem Marktradikalismus des Binnenmarktprinzips, zumal die Finanzmärkte nicht vor der weltweit wirksamen Kapitalverkehrsfreiheit. Die Handelspolitik überläßt es weiterhin der ausschließlichen Zuständigkeit der Union, welche sich einseitig dem Freihandel verpflichtet. Die Bundeswehr wird zu Kriegen in aller Welt verpflichtet.

Die wesentliche Rechtsetzung ist Sache der Union, deren Organe nicht demokratisch zu legitimieren vermögen, auch nicht das Europäische Parlament. Das sieht der Senat nicht anders. Von den wichtigsten Politiken bleibt dieses „Parlament“ ohnehin ausgeschlossen, vor allem von der Militär-, Wirtschafts- und Währungspolitik. Der Europäische Rat wird ermächtigt, die vertragliche Verfassungspolitik (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments durch Beschluß zu ändern, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen.

Gericht stärkt die Legislative

Für dieses vereinfachte Vertragsänderungsverfahren verlangt das Gericht ein Gesetz von Bundestag und Bundesrat. Diese Verfassungskorrektur ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerden, ändert freilich im Parteienstaat wenig an der Entmachtung des Volkes. Das Gericht stärkt die Legislative, entgegen dem Vertragstext, auch, wenn die familienrechtlichen oder die strafrechtlichen Befugnisse der Union erweitert werden sollen. Zudem wird der militärrechtliche Bundestagsvorbehalt aufrecht erhalten.

Auch die Flexibilitätsklausel darf ohne Zustimmung der Legislative nicht derart genutzt werden, daß sie weitere Hoheitsrechte auf die Union überträgt. „Die Integrationsverantwortung“ sollen „die staatlichen Vertretungsorgane der Völker“ wahrnehmen. Aber das Defizit demokratischer Legitimation des mächtigen Gerichtshofs spricht der Senat gar nicht erst an.

Das Gericht hat nicht zugestanden, daß die Union spätestens mit dem Reformvertrag ein Staat, ein Bundesstaat, wird, aber eingeräumt, daß sie „inzwischen in einigen Politikbereichen einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist“. Im Widerspruch dazu „bleiben die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren überwiegend völkerrechtsanalog dem Muster einer internationalen Organisation verpflichtet“. Das ist der rechtliche Widerspruch, über den das Wort „supranational“ nicht hinweghilft.

Kein einheitliches europäisches Volk

Die Mitgliedstaaten werden zu Verwaltungsprovinzen, weitaus weniger eigenständig als die Länder in Deutschland. Einen Staatsbegriff hat das Gericht nicht zu definieren versucht. Wenn und weil der Staat als Republik „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“ (Kant) ist, kann die Staatseigenschaft der Union nicht bestritten werden. Für die eigenständige Legitimation der Unionsgewalt fehle „ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt“ – richtig! Deswegen ist diese Gewalt nicht legitimiert. Die „in den Mitgliedstaaten verfaßten Völker“ sollen „die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt“ bleiben. Dann muß ihnen die existentielle Staatsgewalt verbleiben.

Die nationalen Parlamente würden die Rechtsetzung der Union legitimieren. Dafür müssen sie deren Politik verantworten und darum voraussehen können. Das gewährleiste „das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“, das im Vertrag stehe und nach wie vor nicht verletzt werde. Das ist die demokratiedogmatische Lebenslüge des Integrationismus.

Parteiliche Besetzung des Gerichts

Mit der Offenheit und Breite der einzelnen Ermächtigungen in den Texten und erst recht deren extensiver Handhabung hat sich das Gericht wiederum, wie schon im Maastricht-Urteil von 1993, nicht auseinandergesetzt. Das hätte seine Erkenntnisse ad absurdum geführt. Mit der erneuten Mahnung, die Ermächtigungen eng zu handhaben, ist nichts getan. Deren Grenzen sind gänzlich ungewiß.

Das Urteil überrascht angesichts der parteilichen Besetzung des Gerichts nicht. Karl Jaspers hat vor einem halben Jahrhundert gewarnt: „Von der Demokratie zur Parteienoligarchie. Von der Parteienoligarchie zur Diktatur“. Der zweite Schritt ist die rechtlose Politik der europäischen Integration. Das Integrationsprinzip darf nicht über das Rechtsprinzip gestellt werden. Wer ein europäisches Europa gestalten will, muß aus der Union ausscheiden, um neue Verträge zu erzwingen.

Nur die Völker sind befähigt, das Recht zu verwirklichen. Große Politik bedarf der Volksabstimmungen. Als Wächterrat des Parteienstaates hat sich der Zweite Senat bestens bewährt, als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet.

Hoffnungsvoll schauen wir nach Irland.

Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider war von 1989 bis 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er formulierte eine Vielzahl von Verfassungsklagen, unter anderem gegen den Vertrag von Maastricht sowie gegen die Einführung des Euros.

Junge Freiheit: Hoffnungsvoll nach Irland schauen
Wikipedia: Prof. Karl Albrecht Schachtschneider

Im folgenden können Sie einen 84-minütigen Vortrag Professor Schachtschneiders über das Thema EU mitverfolgen, den er im Februar 2008 vor einem Auditorium gehalten hat.

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Kategorien: Europäische Union
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15 Antworten bis hierher ↓

  • Holger // 1. Juli 2009 um 22:29

    Die Verhandlung vor dem Gericht fand nur statt weil eine handvoll „Querulanten“ gegen das Mobbing und die Hetze von Bundestagsschafen und Konzernmedien grandios und unbeirrt Klage eingereicht hat.

    Die Diktatur der EU, die NWO, ist kein Schicksal. Wir KÖNNEN etwas dagegen tun. Wir KÖNNEN sie besiegen und unseren Kindern eine Zukunft ermöglichen.

    Wir KÖNNEN etwas bewegen, wenn wir nur an die Kraft in uns glauben und aufstehen und entschlossen vorangehen.

    Informiert Eure Bekannten und Verwandten. Geht zu Treffen, organisiert Euch in Gruppen, schreibt im Internet, kopiert und verteilt Filme, klebt Plakate, sammelt Geld für Projekte…

    Jeder von uns kann etwas tun. Jeder von uns hat ein bestimmtes Talent, eine Fähigkeit. Einige können gut reden, andere gut schreiben, andere gut organisieren, andere kennen sich mit IT aus. Andere haben vielleicht keine Zeit aber viel Geld, dass sie bereitstellen können.

    Unsere Vorväter schauen auf uns. Unsere Kinder erwarten es von uns.

    Widerstand war noch nie so einfach wie heute. Denkt an all die Entbehrungen und Qualen, die all die Menschen vor uns durchmachen mussten um uns die Freiheit zu geben, von der wir heute noch ein bißchen haben und die bald nicht mehr da sein wird wenn wir nicht aufstehen.

    Aber wir können aufstehen. Wir müssen aufstehen. Wir alle können etwas bewegen.

    Steht auf und lasst den Sturm losbrechen.

    WIR SIND DAS VOLK!

  • Felix // 2. Juli 2009 um 11:17

    Ich arbeite seit Jahrzehnten daran. Die meisten Leute wollen davon nichts wissen, schlafen im gemachten Bett, die Medien sind die Schlaftabletten.
    Es liegt eigentlich in der Verantwortung der Medien, das Volk zu informieren, aufzuwecken.

    Die Zeit des Erwachens kommt noch, dann wird es ziemlich blutig, da man zu lange gewartet hat.

    Ich schäme mich zutiefst vor meinen Kinder, sie in eine so unsichere und ideologisch geprägte Welt gebracht zu haben.

    Nein zum Roten und Braunen Sozialismus, Nein zur Islamisierrung.

  • oernmaster // 2. Juli 2009 um 11:29

    Heißt es nicht eher :

    „WIR WAREN DAS VOLK“

    ???

    ;-)

  • Leon // 2. Juli 2009 um 12:14

    @Holger:
    Guter Beitrag!

    PI: „Ganz anders als Joachim Steinhöfel bewertet der Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag.
    Schachtschneider kritisiert, dass das Verfassungsgericht die Demokratie eben nicht gegen die Diktatur der Bürokraten verteidigt habe. Unsere Hoffnung beruhe jetzt einzig auf ein “Nein” aus Irland. Da wir auch diese Sicht der Dinge unseren Lesern nicht vorenthalten wollen, mehr hier…
    (DP)

    http://www.pi-news.net/2009/07/schachtschneider-hoffnung-einzig-bei-irland/
    http://www.pi-news.net/2009/07/steinhoefel-zum-bverfg-urteil/

  • Sven // 2. Juli 2009 um 22:36

    Dieses Urteil ist nur eine Fortsetzung der bisherigen Nebelkerzentaktik. Kaum jemand liest dieses Urteil vollständig, viele glauben wieder einmal den verkürzten Mediendarstellungen.

    Das Verfassungsgericht hat den Vertrag im Original-Wortlaut genehmigt. Lediglich bei vertragsändernden Maßnahmen muß der Bundestag beteiligt werden, das ist alles.

    Auch wenn das Verfassungsgericht sich noch Zuständigkeiten vorbehält: Die anderen Staaten und der EuGH werden es anders sehen und auf den Wortlaut beharren. Und wenn erst einmal EU-eigene Truppen aufgestellt sind: Glaubt jemand ernsthaft, die werden sich für die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts interessieren?

  • Tanja // 2. Juli 2009 um 23:27

    Wer hat die EU erfunden?

    Die EU braucht niemand.

    Den Euro braucht man auch nicht.

    Wir sollten unser geklautes Geld zurück fordern!

    Und die geklauten grünen Polizeiuniformen und Polizeiautos!

    Die Deutsche Bahn muß man wieder verstaatlichen!

    Deutschland soll wieder so aussehen und werden wie vor der EU !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Dagmar Schubert // 3. Juli 2009 um 07:24

    Ist es ein Wunder, wenn schon die Kinder in den Schulen auf dieses EU-UNO-System geprägt werden.

    Seit nahezu 20 Jahren werden die Kinder in Schulen und Kindergärten auf „Einheit“ getrimmt und müssen sich dem Gruppenzwang beugen.

    Ich habe deswegen das Buch „Brave New Schools“ von Berit Kjos übersetzt. Es ist schon auf über 26 Webseiten zu finden.

    http://bravenewschools.wordpress.com

    Tausende Menschen lesen das bereits, aber bisher habe ich noch keine Rückmeldung darüber, dass Eltern deswegen auf die Barrikaden gehen.

    Kein Wunder also, dass die EU und die UNO ungehindert weiter schalten und walten können, wie sie wollen.

    Wenn der Lissaboner Vertrag demnächst also in Kraft tritt, werden wir von diesem System wie von einem Tsunami überrollt werden. Dann werden wir uns Vorwürfe machen, nicht SOFORT reagiert zu haben.

    Ich frage mich immer wieder, wie so etwas im Zeitalter der Computertechnik möglich ist. Wegen allem und jedem geht man auf die Straße, aber um unsere Kinder zu retten und sich einmal genauer zu informieren, so dass man eine Handhabe gegen dieses Regime hat, dafür reicht die Zeit nicht oder es fehlt einfach an Interesse oder an Zivilcourage.

    Für Anregungen und Vorschläge bin ich immer zu haben.

    Deshalb http://bravenewschools.wordpress.com

  • Ratio // 3. Juli 2009 um 19:24

    Wie man an vielen einschlägigen Artikeln in der JF sieht, werden Schachtschneiders obige Ansichten von der JF-Redakion so gut wie überhaupt nicht geteilt.

    Hier zum Beispiel JF-Chefredakteur Dieter Stein in seiner Kolumne vom Mittwoch, 01.07.2009:

    http://www.junge-freiheit.de/Single-News-Display.154+M5fb768e140b.0.html

    Es lebe der demokratische Nationalstaat!

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zur Klage gegen den Vertrag von Lissabon ein sensationelles Urteil gesprochen. Man kann das höchste deutsche Gericht nicht genug preisen für seine segensreiche Korrektivfunktion.

    „Ein richterlicher Patriot Act für den deutschen Souverän“

    Jost Müller-Neuhof, Politik-Redakteur des Tagesspiegel, schreibt heute in seinem Blatt:

    „Das Lissabon-Urteil feiert nicht Europa, es feiert den deutschen Verfassungsstaat als Garantie für Grundrechte und demokratische Ordnung. Er bleibt das Maß aller Dinge. Europa darf sich zu einem überaus homogenen Staatenclub entwickeln – aber nur solange das in unserer Verfassung angelegte Schöne, Gute und Wahre dabei nicht angetastet wird.

    Die Richter sprechen von ‘Verfassungsidentität’, einer höchst unscharfen aber reichlich emotional besetzten Vokabel aus dem Zitatkasten konservativster Staatsrechtler. Sie setzt Europa künftig deutlicher als bisher Grenzen, vor allen Dingen in sensibel-nationalen Bereichen wie Bildung, Erziehung, Religion und Strafrecht. Das Lissabon-Urteil ist damit Grundgesetz-Absolutismus reinsten Wassers, ein Messdienst am Nationalstaat mit fast schon liturgischen Formeln, ein richterlicher Patriot Act für den deutschen Souverän.“

    Souveränität des Nationalstaates auf Dauer geschützt

    Großartig. Damit ist auf den Punkt gebracht, daß dieses Urteil noch mehr als im Maastricht-Urteil die Souveränität des deutschen Nationalstaates auf Dauer schützt. Wollen Legislative und Exekutive an diesem Zustand etwas ändern, dann reicht nicht eine normale Verfassungsänderung durch Bundestag und Bundesrat. Dann muß das Volk befragt werden.

    Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes macht dies klipp und klar deutlich:

    „Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfaßten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor.

    Die Europäische Union stellt weiterhin einen völkerrechtlich begründeten Herrschaftsverband dar, der dauerhaft vom Vertragswillen souverän bleibender Staaten getragen wird. Die primäre Integrationsverantwortung liegt in der Hand der für die Völker handelnden nationalen Verfassungsorgane. Bei wachsenden Kompetenzen und einer weiteren Verselbständigung der Unionsorgane sind Schritt haltende Sicherungen erforderlich, um das tragende Prinzip der begrenzten und von den Mitgliedstaaten kontrollierten Einzelermächtigung zu wahren. Auch sind eigene für die Entfaltung der demokratischen Willensbildung wesentliche Gestaltungsräume der Mitgliedstaaten bei fortschreitender Integration zu erhalten. Insbesondere ist zu gewährleisten, daß die Integrationsverantwortung durch die staatlichen Vertretungsorgane der Völker wahrgenommen werden kann.“

    Im Lichte dieser nüchternen juristischen Sprache gerinnt der putschartig systematisch am Volk vorbei betriebene Plan zur Verlagerung zentraler Souveränitätsrechte an die Büsseler Bürokratie zum sichtbaren Verrat an Demokratie und Nation.

    Der 30. Juni 2009 – er ist ein Sieg für Volk und Demokratie und eine vernichtende Niederlage für die Feinde des Nationalstaates. Verneigen wir uns vor den mutigen Klägern, dem Sachverstand der Juristen und der Weisheit der Richter.

    Ratio

  • Gast // 3. Juli 2009 um 23:32

    Ratio: reingefallen!
    Das BVerfG hat den Lissabon-Vertrag in vollem Umfang genehmigt.
    Wenn es jetzt behauptet, Deutschland bliebe ein souveräner Staat, dann hat das genausoviel Wert wie ein früheres Urteil desselben Gerichts, demzufolge das Deutsche Reich immer noch existiere.

  • Ratio // 4. Juli 2009 um 01:29

    @ Gast

    Ich glaube, Du hast das Urteil gar nicht gelesen.

    Sonst wäre Dir aufgefallen, daß das BVerfG eine gewagte, aber authentische, quasi autoritative „Interpretation“ des Lissaboner Machwerks vorgenommen hat, von der künftig auszugehen ist.

    Sie konterkariert alles, was an Lissabon (völlig zu Recht!) zu beanstanden ist.

    Dem Lissaboner Coup wurde zwar nicht kassiert, ihm wurden aber durch „souveräne Interpretation“ (LOL!) die Zähne gezogen. Für D. ist das hinfort nichts weiter als ein in allen relevanten Fragen bedeutungsloses Stück Papier.

    Das Urteil ermöglicht u.a. jedem Bürger, im Wege der Verfassungsbeschwerde gegen EUdSSR-Machenschaften vorzugehen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.

    Der Vorrang des GG vor Lissabon und des BVerfG vor dem EuGH wird in dem Urteil ausführlichst und wiederholt begründet. Ob man sich künftig daran hält, ist natürlich eine andere Frage.

    Ratio

  • Interview mit Prof. Schachtschneider zum Urteil des BverfG « DEUTSCHLANDPOLITIK // 4. Juli 2009 um 12:04

    [...] Wikipedia: Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider Webinformation: Vorträge und Texte von Prof. Schachtschneider Deutschlandpolitik: Laut Schachtschneider hat BVerfG Demokratie nicht verteidigt [...]

  • Gast // 4. Juli 2009 um 16:30

    Ich weiß, aber genau das geht bei völkerrechtlichen Verträgen nicht!

    Das Verfassungsgericht kann zwar innerstaatliche Gerichte anweisen, bestimmte Gesetze verfassungskonform auszulegen. Aber gegenüber anderen Staaten geht das nicht. Die werden weiterhin auf den Wortlaut beharren.

    Das BVerfG hätte auf Änderungen des Vertragtexts bestehen müssen! Sobald die EU ihre eigenen Vollstreckungsorgane geschaffen hat, ist dieses Urteil wertlos.

  • Bernd Rainer Prutz // 5. Juli 2009 um 11:55

    Offensicht haben nur sehr wenige Deutsche erkannt. Das die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist sondern ein provisorisches Besatzungs- Konstrukt.
    Dieses gesülze über die Demokratie in Deutschland ist einfach abartig. Deutschland ist immer noch besetzt und hat bis heute keinen Friedensvertrag. Collin Powell hat im Jahr 2002 öffentlich gesagt der Zweite Weltkrieg ist noch nicht beendet.
    Die BRD ist kein Staat so der Titel des Buches vom BRD- Juristen Prof. Dr. Dr. Dr, Klaus Sojka
    besorgt Euch das Buch und auch das Buch DAS DEUTSCHLANDPROTOKOLL von Ralf UWE Hill oder GEHEIMSACHE BRD von Sven Büchter aber fangt endlich an und wacht auf.
    Die Deutschen werden sein 1945 durch Gehirnwäsche und durch die zensierten Medien und durch die zensierte Bildung zu Idioten ohne jegliche Denkkraft erzogen. Das Ergebnis wird überall sichbar. Sie sind feige Bioroboter ohne Denkfähigkeit. Sie sind reine Verbraucher und Zombies und besitzen kein Rückrat bis auf wenige Ausnahmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Rainer Prutz
    N.S. Mal sehen ob die Zensur meine Anregung durchlässt.

  • Ratio // 6. Juli 2009 um 01:36

    Da die Zensur deine „Anregung“ durchlässt, attestiere ich Dir hiermit, daß Du und Dein irrer Gewährsmann reif für etwas anderes als öffentliche Foren seid.

    „Die Deutschen“ werden nicht erst seit 1945 durch Gehirnwäsche und durch die zensierten Medien und durch die zensierte Bildung zu Idioten ohne jegliche Denkkraft „erzogen“.

    „Die Deutschen“ waren zumindest im letzten Jhdt. politisch noch nie ganz richtig im Kopf.

    Gilt vielleicht schon seit 9 nach Null.

    Ratio

    .

  • Neuer Vortrag von Prof. Schachtschneider « DEUTSCHLANDPOLITIK // 10. Juli 2009 um 20:01

    [...] Urteil des Bundesverfassungerichts vom 30. Juni 2009 erklärt Staatsrechtler Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider ganz aktuell seine Einschätzung des Lissabon-Vertrags und die Folgen dieses Urteils. Im Folgenden [...]

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