DEUTSCHLANDPOLITIK

Verfassungsschutz will den Online-Trojaner

28. Mai 2009 · 4 Kommentare

Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, nach dem Bundeskriminalamt (BKA) auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Kompetenzen zum Einsatz des Bundestrojaners auszurüsten. Der entsprechende verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme könne angesichts der IT-Nutzung etwa bei Anschlagsvorbereitungen in terroristischen Netzwerken auch den Staatsschützern „nützlich“ sein, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Die Verfassungsschutzbehörde unter BfV-Präsident Heinz Fromm steht derweil im Verdacht, bereits ohne rechtliche Regelung das Instrument der Online-Durchsuchung anzuwenden. Der Verfassungsschutz gilt unter anderem als staatliches Kampfmittel gegen die politische Rechte, die von Mitarbeitern der Behörde beobachtet, infiltriert und gezielt radikalisiert wird.

Eine entsprechende Regelung werde „in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen“.

BfV-Präsident Heinz Fromm hatte zuletzt Ende vergangenen Jahres öffentlich seine Forderung nach einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchung für die Agenten erneuert. Die Verfassungsschutzbehörde brauche diese Befugnis, falls sie von einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische Gefahren bekomme und diese nicht an die Polizei weitergeben dürfe. Es sei dann wichtig, selbst Festplatten Verdächtiger inspizieren zu dürfen. BKA-Präsident Jörg Ziercke verkündete unterdessen, dass die Wiesbadener Polizeibehörde von der ihr Anfang 2009 anvertrauten Kompetenz für den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme bislang noch keinen Gebrauch gemacht habe.

Bedeckt hält sich die Bundesregierung angesichts weiterer Fragen der Linken, ob der Verfassungsschutz bereits ohne rechtliche Regelung das Instrument der Online-Durchsuchung angewendet oder dazu Amtshilfe erbeten habe. Keinen Kommentar gab das Innenministerium auch zu Spekulationen, dass das BfV bereits intern über technische Mittel zum Einsatz des Bundestrojaners verfüge. Zur Begründung heißt es, dass man zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik der Geheimdienste des Bundes grundsätzlich nur im dafür zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehme.

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4 Antworten bis hierher ↓

  • Sascha // 28. Mai 2009 um 11:25

    Der Bundestrojaner ist doch bei Windwos 7 schon angekommen :-) – steht auch in meinem Blog

  • kranz // 28. Mai 2009 um 15:07

    Da kann ich nur sagen: Schützt die Verfassung v o r dem „Verfassungs-Schutz“!

  • Wieland // 29. Mai 2009 um 19:14

    Welche Verfassung?

  • Mekkaschwein // 1. Juni 2009 um 08:46

    Was mich interessieren würde, wie dieser Trojaner auf dem heimischen PC installiert werden soll. Meine Festplatten sind alle verschlüsselt, eine direkte Installation durch Staatsverbrecher entfällt damit. Trojanerversandt per E-Mail scheitert hier, ich nehme keine fremden Mails an, Mails mit Anhängen erst recht nicht. Sollte sich dennoch ein Trojaner festsetzen, muß er sich gegenüber der Außenwelt durch einen Port öffnen. Versucht er es, meldet sich die Firewall, sollte die versagen, blockt hier der Router.
    Ich bin gespannt, sehr wahrscheinlich wird es die vielen Unschuldigen treffen, die Kriminellen, und die jenigen, die sich auskennen, werden entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sich zu schützen.

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