DEUTSCHLANDPOLITIK

Lissabon-Vertrag gleicht Hitlers Ermächtigungsgesetz

20. April 2009 · 7 Kommentare

Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933

Der EU-Vertrag von Lissabon wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Es hatten u. a. Dr. Peter Gauweiler (CSU), sowie die Partei DIE LINKE gegen das vom deutschen Volk nicht legitimierte Gesetzeswerk geklagt. Der Bundestag hat den „EU-Reformvertrag“, der Deutschland als souveränen Staat quasi entmachten würde, bereits unterzeichnet. Bundespräsident Horst Köhlers Unterschrift ist noch nicht erfolgt, da das deutsche Staatsoberhaupt den Ausgang des Verfahrens vor der (noch) obersten Instanz der bundesdeutschen Justiz abwartet. Was bedeutet: winkt das Gericht den Vertrag durch, wird Köhler wohl unterschreiben. Entscheidet das BVG gegen den Vertrag, wird auch Köhler ihn nicht ratifizieren, wohl auch deshalb, weil seine Unterschrift dann ohnehin wertlos wäre.

Die Ironie des Verfahrens: Die Inkraftsetzung des Lissabon-Vertrages würde für den Bundesverfassungsgerichtshof dessen rechtlichen Selbstmord bedeuten, da seine Entscheidungen dann dem demokratisch nicht legitimierten „EU“-Gerichtshof untergeordnet würden. Doch die Auswirkung greift noch tiefer: es würde eine faktische Auflösung unserer souveränen Republik bedeuten. Zum zweiten Mal in unserer Geschichte würden Gewaltenteilung, Demokratie und Verfassung durch einen Staatsstreich von oben beseitigt werden.

Am 23. März 1933 erhielt der damalige Kanzler Adolf Hitler durch eine Zweidrittelmehrheit aus Bürgerlichen, Nationalisten und Faschisten im Reichstag die Zustimmung zum sogenannten Ermächtigungsgesetz, welches zynisch „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ genannt wurde. Es hob sowohl die Weimarer Verfassung als auch das Parlament auf, ohne sie offiziell abzuschaffen. Sie hatten einfach keine Bedeutung mehr. Denn nun konnte die Exekutive, die Bundesregierung in Berlin, alle Gesetze selbst beschliessen. Diese mussten nicht mehr verfassungskonform sein. Das war der Beginn von zuerst innerer und dann äusserer Kriegführung, Staatsterror, millionenfachem Tod und Elend, Diktatur und faschistischem Polizeistaat, von 2. Weltkrieg und der Zerstörung Deutschlands.

Nur Karlsruhe hat jetzt noch die Macht, den kalten Staatsstreich, den der Vertrag von Lissabon darstellt, aufzuhalten. Knicken die Verfassungsrichter ein, ist der deutsche Staat Vergangenheit. Was darauf folgen würde, wissen höchstens die düsteren Architekten eines EU-Superstaates, die hinter dem verschlagenen Vertragswerk stecken.

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Kategorien: Europäische Union · Neue Weltordnung
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