
Populäres Beispiel für 68er-Justiz: Koma-Schläger Erdinc S.
Jetzt ist es offiziell: durch die lasche Kuscheljustiz der 68er wird bis heute die Kriminalität in Deutschland angeheizt, statt eingedämmt. Eine neue Studie entlarvt die Ursachen des massiven Anstiegs von Gewaltdelikten, der in Deutschland vor allem bei Zuwanderern aus dem türkischen und arabischen Kulturkreis beobachtet werden kann, da sie auch beim noch so schweren x-ten Delikt einen Migrantenbonus zu Gute gehalten bekommen. Die irrsinnige Idee, ein Verbrechen durch das Zudrücken beider Augen quasi zu belohnen, anstatt es zu bestrafen, stammt noch aus der Regierungszeit Willy Brandts, steht aber noch heute vor allem bei den Grünen im Mittelpunkt ihrer weltfremden Ideologie und wird von anderen Parteien kaum mehr in Frage gestellt.
Fakt ist: das Strafrecht wirkt nicht mehr abschreckend, weil immer mehr Straftäter in Deutschland ohne gerichtliche Verurteilung davonkommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine statistische Untersuchung der Wirkung der Strafrechtsreform von 1969, die Hannes Spengler, Professor für Quantitative Methoden und Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Mainz, und der Ökonom und Kriminologe Horst Entorf von der Frankfurter Goethe-Universität vorgelegt haben. Die Studie ist jüngst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlicht worden. Ihr Tenor ist, dass zu milde Strafverfolgung mitverantwortlich ist für steigende Kriminalität.
Besonders die Zahl der Gewaltdelikte hat stark zugenommen: Sie hat sich seit den sechziger Jahren bis zum Jahr 2007 von rund 80 auf 272 Fälle je 100000 Einwohner mehr als verdreifacht, wobei vor allem Raub und Körperverletzungen zugenommen haben. Die Zahl der Diebstähle liegt mit 3107 Fällen je 100000 Einwohner zwar unter dem Rekord in den frühen neunziger Jahren, aber fast doppelt so hoch wie in den sechziger Jahren.
Zugleich ist der Anteil der gerichtlich verurteilten Straftäter stark gesunken, seit 1981 von 64 auf 43 Prozent. Immer mehr Verfahren, vor allem bei leichten und mittleren Delikten, werden eingestellt – mit oder ohne Auflagen – oder außergerichtlich geregelt. Bei schweren Diebstählen landen nur noch 35 Prozent der Tatverdächtigen vor Gericht, bei Körperverletzungen nur noch 30 Prozent. Die Entscheidung, ob ein Verfahren eingestellt wird, treffen meist die Staatsanwaltschaften. Dabei gibt es nach der Studie regional erhebliche Unterschiede: Die norddeutschen Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Bremen stehen für eine weiche Haltung in der Strafverfolgung; Bayern und Baden-Württemberg hingegen blieben auch nach der Reform bei einer harten Linie. Die Aufklärungs- und Verurteilungsquoten sind dort erheblich höher.
Mit ihrer Analyse der Statistiken zur Strafverfolgung und Kriminalität zeigen Spengler und Entorf, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Intensität der Strafverfolgung und der Zahl der verübten Straftaten gibt. In Ländern mit weniger konsequenter Strafverfolgung steige die Kriminalität signifikant stärker. Das stelle das Konzept der sogenannten Diversion in Frage, eine wichtige Neuerung der Reform von 1969, die den Ermessensspielraum der Behörden vergrößert hat, auf Strafverfahren zu verzichten. Dem lag die These zugrunde, dass insbesondere bei jungen Tätern ein förmliches Strafverfahren mehr schade als nutze und Strafen generell wenig abschreckend wirken. Diese These sehen Spengler und Entorf als widerlegt an.
Nach Ansicht der beiden Forscher kommt es weniger darauf an, wie Täter bestraft werden, sondern vor allem, dass sie bestraft werden. Mit der Tendenz seit 1969, immer mehr Verfahren einzustellen, habe die deutsche Justiz die Kriminalität nicht senken können. Deren volkswirtschaftliche Kosten hat Entorf in einer früheren Studie zu errechnen versucht („Staat und Recht“ vom 5. Juni 2008). Nach seiner Berechnung, die neben materiellen Schäden auch die physischen und emotionalen Schäden von Opfern einbezieht, beläuft sich der Schaden durch Eigentums- und Gewaltdelikte derzeit auf 25 Milliarden Euro im Jahr – mit steigender Tendenz.







































2 Antworten bis hierher ↓
Elke und Dr. Gundolf Fuchs // 16. September 2009 um 09:47
Die Strafjustiz wurde einmal eingeführt, weil man erkannte, daß es immer Menschen gibt, die die für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben in der Gemeinschaft notwendigen Regelungen nicht beachten. Herrscher haben ihre Macht andererseits dazu mißbraucht, mit Unrechtsgesetzen unmenschlich zu bestrafen. (Kerkeraufenthalt, bei dem der Häftling in Felsenverließen angekettet gehalten wurde.)
Heutzutage wird ein als „human“ bezeichneter Strafvollzug gepriesen, der zu Recht als Kuscheljustiz bezeichnet wird. Daß das zur Ausuferung des Verbrechens führen muß, erkennt jeder denkende Mensch. Die Ideologen, die diese Art Justiz wünschen, tun das einmal aus Egoismus, weil sie von angemessenem Strafvollzug selbst unangenehm berührt werden könnten. Sie tun es aber auch aus ideologischen Gründen, weil ihnen rechtsbewußte und in sich gefestigte Menschen ein Selbstvorwurf sind.
Das ganze Unheil solcher Justiz wird dadurch verschleiert, daß die Steigerung des Verbrechens geringer erscheint, weil Straftaten immer mehr bagatellisiert und vor Gericht als geringfügig abgetan werden, wie die Autoren Spengler und Entorf richtig darlegen.
Auf der anderen Seite wird mit dem Lissabon-Vertrag durch die Hintertür die Todesstrafe wieder eingeführt. Hier richtet sie sich aber nicht gegen die Schwerstverbrecher, sondern gegen Menschen, die wegen der zunehmenden Unrechtsdiktatur des Überstaates EU von ihrem Widerstandsrecht gemäß Artikel 20 GG Gebrauch machen wollen.
Wir empfehlen hier, die Regierenden schon vorher zu überwachen und ihnen geistigen Einspruch entgegenzusetzen, bevor der Unmut so weit wächst, daß nur gewalttätiger Protest als Hilfsmittel erscheint.
Abgesehen von dem praktischen Wert angemessener Strafverfolgung gibt es auch einen ideellen. Eine Menschheit, die sich an Verbrechen gewöhnt, schwächt auch ihre Menschenwürde. Dagegen hilft auch die Tatsache, daß die Menschenwürde durch Artikel 1 GG besonders geschützt ist, nicht, denn Menschenwürde kann nicht verordnet, sie muß gelebt werden.
Elke und Dr. Gundolf Fuchs // 16. September 2009 um 10:00
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
wie wir aus der Liste „Bedeutsame Artikel“ ersehen, handelt es sich bei „wordpress.com“ um ein nicht „politisch korrektes“ Informationsorgan. So sind wir gern bereit, immer einmal einen Kommentar zuzusenden, vor allen Dingen, weil sich anscheinend nur wenige zu einem Kommentar aufraffen. Daß es mehr Bürger gibt, die ähnlich denken, davon sind wir überzeugt. Aber die Anzahl reicht bei weitem nicht aus, um drohendes Unheil zu verhindern. Darum ist es wichtig, durch grundsätzliche Kommentare dafür zu sorgen, daß es mehr werden.
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Mit freundlichen Grüßen
G. und E. Fuchs